Audit und Zertifizierung werden über allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständigen in der Regel aus den Fachgebieten Medienwesen, Marketing, Wirtschaftswerbung (alternativ durch einen Wirtschaftsprüfer) durchgeführt und unterliegen somit einer gesetzlich definierten Haftung, die auch durch eine gesetzliche Pflichtversicherung gemäß SDG §2a versichert ist. Es werden z.T. unterschiedliche Sachverständige beigezogen, da Interessenskonflikte ausgeschlossen werden müssen.

Der jeweilige Sachverständige haftet hierdurch auch Dritten (den Auftraggebern) gegenüber für die sorgfältige und richtige Erstellung des Gutachtens im Rahmen der dargestellten Prüfungstiefe.

Bitte beachten Sie: Die Sachverständigen-Haftung im Rahmen des Österreichischen Media-Siegels ist ausnahmslos auf die Leistung durch die Versicherung mit einer Deckelung je Versicherungsfall beschränkt, Maßgeblich als Untergrenze ist die gesetzliche Pflichtversicherung. Über eine Leistung der Versicherung hinausgehende Ansprüche werden im Rahmen des Auftrages ausgeschlossen.

Beispiel-Link SV-Versicherungsbestätigung mit Darstellung des Versicherungsumfanges (PDF).
Die angeführte Versicherungsbestätigung gilt nur für den genannten SV und versteht sich als beispielhafte Darstellung der gesetzlich verpflichtenden Versicherung. Der Versicherer kann je nach SV abweichen.